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   VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216   

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https://dejure.org/2020,42381
VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216 (https://dejure.org/2020,42381)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.11.2020 - 7 CE 20.2216 (https://dejure.org/2020,42381)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. November 2020 - 7 CE 20.2216 (https://dejure.org/2020,42381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayHSchG Art. 43 Abs. 5 S. 2, Art. 57 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; GG Art. 12 Abs. 1; VwGO § ... 123, § 146 Abs. 4 S. 6, § 154 Abs. 2; PStO § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; BayHZG Art. 1 Abs. 1; GKG § 47 Abs. 1 u. 2, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1
    Studiengangspezifische Eignung für ein Masterstudiengang "Psychologie"

  • rewis.io

    Studiengangspezifische Eignung für ein Masterstudiengang "Psychologie"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verbrauch des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf Zulassung zum Studium der Wahl; Umfang des Grundrechts der freien Berufswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 7 CE 11.3019

    Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte bei Aussicht des erfolgreichen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216
    Vielmehr ist die Ermächtigung zur Durchführung von Eignungsfeststellungsverfahren als Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG eng auszulegen (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 7 CE 11.3019 - juris Rn. 20).

    Unverhältnismäßig sind insbesondere Zugangsbeschränkungen, die darauf angelegt sind, dass sie nur überdurchschnittlich befähigte Bewerber erfüllen können (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 6 C 19.15 - BVerwGE 157, 46 Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.5.2019 - 7 CE 18.2023 - juris Rn. 19; B.v. 2.2.2012 - 7 CE 11.3019 - BayVBl 2012, 533).

    Insbesondere sind die Hochschulen nicht berechtigt, eine über die Anforderungen des Studiengangs hinausgehende "Niveaupflege" zu betreiben (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2012 - 7 CE 11.3019 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.2016 - 6 C 19.15

    Bachelorstudiengänge; Gebot der Verhältnismäßigkeit; Gesetzgebungskompetenzen des

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216
    Die Verhältnismäßigkeit ist gewahrt, wenn die Zugangsbeschränkung geeignet ist, das Gemeinschaftsinteresse zu fördern, hierfür kein gleich wirksames, aber weniger einschneidendes Mittel zur Verfügung steht, und eine Gesamtabwägung der Schwere des Grundrechtseingriffs mit Gewicht und Dringlichkeit des Gemeinschaftsinteresses ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit für die Betroffenen nicht überschritten ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 6 C 19.15 - BVerwGE 157, 46 Rn. 8 m.w.N.).

    Zugangsbeschränkende Qualifikationsanforderungen sind regelmäßig dem wichtigen Gemeinschaftsgut zu dienen bestimmt, die Qualität der Ausbildung zu sichern (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 6 C 19.15 - BVerwGE 157, 46 Rn. 9 m.w.N.).

    Unverhältnismäßig sind insbesondere Zugangsbeschränkungen, die darauf angelegt sind, dass sie nur überdurchschnittlich befähigte Bewerber erfüllen können (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 6 C 19.15 - BVerwGE 157, 46 Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.5.2019 - 7 CE 18.2023 - juris Rn. 19; B.v. 2.2.2012 - 7 CE 11.3019 - BayVBl 2012, 533).

  • VGH Bayern, 06.05.2019 - 7 CE 18.2023

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang "Psychologie"

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216
    Weitergehend ist vom Schutzbereich dieses Grundrechts auch die Wahrnehmung von Chancen umfasst, die die Bewerber der angestrebten beruflichen Tätigkeit näherbringen oder die beruflichen Perspektiven verbessern (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2019 - 7 CE 18.2023 - juris Rn.17).

    Regelungen, die wie § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b PStO den Zugang zu einer Berufsausbildung in einer staatlichen Ausbildungsstätte an den Nachweis einer fachlichen Qualifikation knüpfen, schränken die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte freie Berufswahl ein (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2019 - 7 CE 18.2023 - juris Rn. 17).

    Unverhältnismäßig sind insbesondere Zugangsbeschränkungen, die darauf angelegt sind, dass sie nur überdurchschnittlich befähigte Bewerber erfüllen können (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 6 C 19.15 - BVerwGE 157, 46 Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.5.2019 - 7 CE 18.2023 - juris Rn. 19; B.v. 2.2.2012 - 7 CE 11.3019 - BayVBl 2012, 533).

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216
    Deshalb ergibt sich aus der Ausbildungs- und Berufswahlfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgrundsatz für diejenigen, die dafür die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ein Recht auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot und damit ein derivativer Anspruch auf gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium ihrer Wahl (vgl. BVerfG, U.v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14 u.a. - BVerfGE 147, 253 Rn. 103).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist auf die Überprüfung beschränkt, ob die Universität den maßgebenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (vgl. BVerwG, U.v. 15.4.1988 - 7 C 94.86 - BVerwGE 79, 208).
  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890

    Verbesserungs- und Erneuerungsbeitrag für die öffentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216
    Die Abgrenzung, ob ein materieller Satzungsmangel zur Teilnichtigkeit oder Gesamtnichtigkeit einer Norm führt, orientiert sich an dem auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatz der Teilnichtigkeit zivilrechtlicher Willenserklärungen nach § 139 BGB (BayVGH, U.v. 1.3.2010 - 20 B 09.1890 - BayVBl 2010, 670).
  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 7 CE 13.1084

    LMU München; Masterstudiengang Economics; Eignungsvoraussetzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216
    Ein solcher Nachweis studiengangspezifischer Eignung ist grundsätzlich die geforderte besondere Qualität des Abschlusses (Mindestabschlussnote) des vorangegangenen Bachelorstudiengangs (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2013 - 7 CE 13.1084 - juris Rn. 15 f. unter Hinweis auf LT-Drs. 15/4396 S. 59).
  • VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.406

    Zulassung zum Masterstudium "Management"

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216
    Für die begehrte vorläufige Zulassung spätestens zum nächstmöglichen Wintersemester 2021/2022 spricht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten die Erwägung, dass die effektive Durchsetzung eines verfassungsmäßig gewährleisteten, in seiner Verwirklichung aber situationsabhängigen Rechts nicht darunter leiden darf, dass sich die Verhältnisse während der unvermeidlichen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens zum Nachteil des Rechtssuchenden verschlechtern (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2020 - 7 CE 20.406 - BeckRS 2020, 14715 Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 7 CE 18.2157

    Vorläufige Zulassung zu einem Studiengang mit Eignungsfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216
    Hierdurch ist die Dringlichkeit nicht entfallen (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 7 CE 18.2157 - juris Rn. 12).
  • VG Düsseldorf, 24.11.2022 - 15 Nc 55/22
    Etwas anderes folgt aus den vom Antragsteller angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2017, 1 BvL 3/14, juris, und des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. November 2020, 7 CE 20.2216, juris, nicht.

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. November 2020, 7 CE 20.2216, juris Rdnr. 16.

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. November 2020, 7 CE 20.2216, juris Rdnr. 18 m. w. Nw. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

  • VG Düsseldorf, 05.12.2022 - 15 Nc 81/22
    Etwas anderes folgt aus den vom Antragsteller angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2017, 1 BvL 3/14, juris, und des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. November 2020, 7 CE 20.2216, juris, nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1641/20

    Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre i.R.d.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 13 B 2011 - , juris, Rn. 17; Bay. VGH, Beschluss vom 26. November 2020 - 7 CE 20.2216 -, juris, Rn. 17; VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Juni 2013 -150/12, 150 A/12 -, juris, Rn. 42; vgl. zum Zweitstudium: BVerfG, Beschluss vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 u.a. -, juris, Rn. 63, 65, sowie BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 7 C 100.82 -, juris, Rn. 10.
  • VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072

    Versagung der Studienzulassung eines ungeeigneten behinderten Studierenden

    Die Abgrenzung, ob ein materieller Satzungsmangel zur Teilnichtigkeit oder Gesamtnichtigkeit einer Satzung führt, orientiert sich an dem auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatz der Teilnichtigkeit zivilrechtlicher Willenserklärungen nach § 139 BGB (BayVGH, B.v. 26.11.2020 - 7 CE 20.2216 - juris Rn. 20; U.v. 1.3.2010 - 20 B 09.1890 - BayVBl 2010, 670).
  • VGH Bayern, 05.11.2021 - 7 CE 21.2344

    Zulassung zum Masterstudium bei Täuschung

    Sie dürfen im Rahmen von Eignungsverfahren Qualifikationsnachweise fordern, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen des von der Hochschule konzipierten Studiengangs gerecht werden und die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf diese Anforderungen erfolgreich abschließen können (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2020 - 7 CE 20.2216 - juris Rn. 16).
  • VG München, 19.01.2022 - M 3 E 21.5482

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum 1. Fachsemester im

    Sie dürfen im Rahmen von Eignungsverfahren Qualifikationsnachweise fordern, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen des von der Hochschule konzipierten Studiengangs gerecht werden und die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf diese Anforderungen erfolgreich abschließen können (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2020 - 7 CE 20.2216 - juris Rn. 16).
  • VG München, 19.01.2022 - M 3 E 21.5220

    Einstweiliger Rechtschutz, Plagiat, Täuschungsversuch (verneint), Anforderungen

    Sie dürfen im Rahmen von Eignungsverfahren Qualifikationsnachweise fordern, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen des von der Hochschule konzipierten Studiengangs gerecht werden und die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf diese Anforderungen erfolgreich abschließen können (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2020 - 7 CE 20.2216 - juris Rn. 16).
  • VG München, 16.08.2023 - M 3 E 23.3290

    Einstweiliger Rechtschutz, Eignungsverfahren, Keine Glaubhaftmachung eines

    Sie dürfen im Rahmen von Eignungsverfahren Qualifikationsnachweise fordern, soweit diese sicherstellen, dass die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen des von der Hochschule konzipierten Studiengangs gerecht werden und die hinreichende Aussicht besteht, dass sie das Studium im Hinblick auf diese Anforderungen erfolgreich abschließen können (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2020 - 7 CE 20.2216 - juris Rn. 16).
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